Transparenzhinweis – Beitrag mit Unterstützung von KI erstellt
Ein erneuter Produktrückruf im Lebensmitteleinzelhandel sorgt für Aufmerksamkeit: REWE lässt eine Charge der Eigenmarke „JA! Delikatess-Salami“ aus den Regalen nehmen. Auslöser ist der Nachweis potenziell gesundheitsschädlicher Keime. Betroffen sind nach aktuellem Stand nur bestimmte Packungen mit klar definierten Mindesthaltbarkeitsdaten, die in mehreren Bundesländern verkauft wurden. Der Fall zeigt, wie engmaschig Kontrollen inzwischen funktionieren – und wie schnell Hersteller und Handel reagieren, wenn ein Verdacht auf mikrobiologische Belastungen besteht.
Rückruf bei REWE: Welche Salami betroffen ist
Zurückgerufen wird die „JA! Delikatess-Salami“ in der 200-Gramm-Packung. Entscheidend sind die Angaben auf der Verpackung: Betroffen sind ausschließlich Produkte mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 28.02.2026 und 01.03.2026. Als Identifikationsmerkmal wird zudem die GTIN/EAN 4337256506304 genannt. Die Ware wurde nach den veröffentlichten Informationen in REWE-Märkten in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland verkauft.
Der Auslöser: Nachweis von STEC-Bakterien
Grund für den Rückruf ist der Nachweis von Shigatoxin-bildenden Escherichia coli, kurz STEC. Diese Erreger gehören zu einer Gruppe von E.-coli-Bakterien, die Toxine bilden können und dadurch deutlich gefährlicher sind als viele andere Darmkeime. Bei einem entsprechenden Befund gilt in der Regel ein strenges Vorsorgeprinzip: Produkte werden aus dem Verkehr gezogen, selbst wenn bislang keine Häufung von Erkrankungen bekannt ist. Genau dieses Vorgehen soll verhindern, dass kontaminierte Ware weiter konsumiert wird.
Mögliche gesundheitliche Folgen einer Infektion
STEC-Infektionen können Magen-Darm-Beschwerden auslösen. In den aktuellen Meldungen werden als mögliche Symptome unter anderem Durchfall und Bauchschmerzen genannt; in schweren Verläufen sind auch Fieber sowie ernstere Komplikationen möglich. Besonders kritisch ist das Risiko eines hämolytisch-urämischen Syndroms, das mit Nierenschäden einhergehen kann. Solche schweren Verläufe sind selten, werden in Warnhinweisen aber explizit erwähnt, weil sie medizinisch hoch relevant sind und schnelles Handeln erfordern.
Reaktion von Hersteller und Handel
Als Hersteller wird die Gustoland GmbH genannt. Nach den Berichten wurde die betroffene Ware umgehend aus dem Verkauf nehmen lassen. Rückrufe dieser Art folgen typischen Abläufen: Zunächst wird ein Befund (etwa aus Eigenkontrollen, amtlichen Proben oder Laboruntersuchungen) bewertet, anschließend werden Chargen abgegrenzt und über Handelspartner sowie Warnkanäle kommuniziert. Auffällig ist, dass die Hinweise sehr konkret sind – Mindesthaltbarkeitsdaten und EAN ermöglichen eine eindeutige Zuordnung, was die Rückrufabwicklung im Markt erleichtert und Fehlentsorgungen anderer Chargen reduziert.
Rückgabe und Erstattung
Die betroffene Salami kann in den jeweiligen Märkten zurückgegeben werden. In den aktuellen Berichten wird außerdem darauf hingewiesen, dass der Kaufpreis auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet wird. Damit soll die Rückgabe niedrigschwellig bleiben, um möglichst viele betroffene Packungen schnell aus Haushalten und vom weiteren Verzehr fernzuhalten.
Warum solche Rückrufe immer wieder vorkommen
Wurstwaren sind komplexe Produkte: Rohstoffe, Verarbeitung, Reifung, Schneiden und Verpacken bieten zahlreiche Punkte, an denen mikrobiologische Belastungen entstehen oder weitergetragen werden können. Gleichzeitig sind die Kontrollsysteme in der Lebensmittelkette heute so ausgelegt, dass Auffälligkeiten möglichst früh erkannt werden. Rückrufe sind deshalb nicht automatisch ein Zeichen für ein „Systemversagen“, sondern oft Ausdruck eines funktionierenden Risikomanagements. Dennoch bleibt jeder Einzelfall sensibel, weil es um potenzielle Gesundheitsgefahren und um Vertrauen in Marken und Handelsketten geht.
Fazit
Der Rückruf der „JA! Delikatess-Salami“ bei REWE betrifft eine klar eingegrenzte Charge, die in sechs Bundesländern verkauft wurde. Auslöser ist der Nachweis von STEC-Bakterien, weshalb vom Verzehr der betroffenen Packungen abgeraten wird. Die Rückgabe im Markt und die Erstattung auch ohne Kassenbon sind Teil der üblichen Sicherheitsmechanismen, um das Risiko schnell zu minimieren. Der Fall unterstreicht, wie wichtig präzise Chargenkennzeichnungen und schnelle Kommunikation sind, wenn mikrobiologische Befunde in Lebensmitteln auftreten.
Quellen:
https://www.zeit.de/news/2026-01/31/rueckruf-bei-rewe-salami-kann-krankheitserreger-enthalten
https://www.welt.de/article697dd701f0e62064809e01d6
https://www.rnd.de/wirtschaft/rewe-rueckruf-ja-salami-kann-gefaehrliche-bakterien-enthalten-FMBAJKNEMRBPTGZIVZNUEGBZIU.html
https://www.antenne.de/nachrichten/bayern/rueckruf-bei-rewe-salami-kann-krankheitserreger-enthalten
https://www.fr.de/verbraucher/rueckruf-bei-rewe-salami-mit-gefaehrlichen-bakterien-verseucht-zr-94148038.html