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Die hessische Kommunalwahl im Frühjahr 2026 muss kurzfristig nach anderen Regeln vorbereitet werden als von der Landesregierung geplant. Der Hessische Staatsgerichtshof hat zentrale Teile der von CDU und SPD beschlossenen Reform des Kommunalwahlrechts für nichtig erklärt. Damit steht fest, dass die Sitzverteilung bei den anstehenden Kommunalwahlen wieder nach dem bisherigen Verfahren erfolgen muss. Das Urteil ist nicht nur ein juristischer Einschnitt, sondern entfaltet auch politische Sprengkraft, weil es die Frage berührt, wie viel „Gestaltung“ des Wahlrechts zulässig ist, ohne die Gleichheit der Wahl und die Chancengleichheit von Parteien zu verletzen.
Titel: Hessens Kommunalwahlrecht gekippt: Staatsgerichtshof stoppt d’Hondt-Rückkehr kurz vor der Wahl
Was das Gericht entschieden hat
Der Hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden erklärte die Wahlrechtsänderung der schwarz-roten Koalition für verfassungswidrig. Im Kern ging es um das Auszähl- und Sitzverteilungsverfahren für Kommunalwahlen: CDU und SPD hatten die Rückkehr zum d’Hondt-Verfahren beschlossen. Nach Auffassung des Gerichts verstößt diese Umstellung gegen verfassungsrechtliche Grundsätze, insbesondere gegen Wahlgleichheit und die Chancengleichheit der Parteien. Die Richterinnen und Richter bewerteten d’Hondt als ein Verfahren, das systematisch größere Parteien begünstigt und kleinere Parteien und Wählergruppen benachteiligt.
Konsequenz des Urteils ist, dass die Kommunalwahlen am 15. März 2026 in Hessen wieder nach dem zuvor geltenden System durchgeführt werden. Damit ändert sich nicht, wie gewählt wird, wohl aber, wie Stimmen in Sitze umgerechnet werden. Die Entscheidung fiel zudem nicht einstimmig; ein Richter trug sie nicht mit und legte ein Sondervotum vor.
Warum die Umstellung auf d’Hondt so umstritten war
Die Sitzverteilung ist der neuralgische Punkt vieler Wahlrechtsdebatten. Während unterschiedliche mathematische Verfahren formal korrekt sein können, unterscheiden sie sich in ihren politischen Effekten. Das d’Hondt-Verfahren gilt seit langem als vorteilhaft für größere Parteien, weil es bei der Mandatszuteilung tendenziell höhere Rundungsgewinne für Stimmenstarke erzeugt. Das seit Jahrzehnten in Hessen verwendete Verfahren nach Hare/Niemeyer bildet den Stimmenanteil in der Regel proportionaler ab.
CDU und SPD hatten die Reform unter anderem damit begründet, kommunale Parlamente funktionsfähiger machen und einer stärkeren Zersplitterung entgegenwirken zu wollen. Genau an dieser Ziel-Mittel-Relation setzte die verfassungsrechtliche Kritik an: Das Gericht bewertete die Wahlrechtsänderung nicht als zulässiges Instrument, um das politische Ziel „weniger Zersplitterung“ zu erreichen, wenn dadurch die Neutralität des Verfahrens gegenüber Parteien nicht möglichst gewahrt bleibt.
Unmittelbare Folgen für die Kommunalwahl am 15. März 2026
Für Wahlämter und kommunale Wahlleitungen bedeutet das Urteil vor allem organisatorischen Druck. Die technische Umstellung zurück auf das alte Berechnungsverfahren ist zwar grundsätzlich möglich, muss aber in einem engen Zeitfenster umgesetzt, geprüft und kommuniziert werden. Auch Parteien und Wählervereinigungen müssen sich darauf einstellen, dass die erwartbaren Effekte der Reform ausbleiben: Kleinere Parteien haben unter Hare/Niemeyer tendenziell bessere Chancen, ihre Stimmen in Mandate zu übersetzen, als dies unter d’Hondt der Fall gewesen wäre.
Politisch relevant ist zudem, dass das Urteil die Spielräume der Landesgesetzgebung bei Wahlrechtsfragen sichtbar begrenzt. Zwar darf ein Gesetzgeber Wahlverfahren festlegen, doch die Entscheidung macht deutlich, dass die Wahlrechtsarchitektur nicht so gestaltet werden darf, dass sie ohne zwingenden Grund zu einer systematischen Verzerrung zugunsten bestimmter Kräfte führt.
Politische Reaktionen und Konfliktlinien
Die Entscheidung wurde von Oppositionsparteien als Erfolg für demokratische Fairness gewertet. Besonders die FDP, die gegen die Reform geklagt hatte, sieht sich bestätigt. Auch andere Oppositionskräfte interpretierten das Urteil als Zurückweisung eines Vorgehens, das als Versuch verstanden werden konnte, strukturelle Vorteile bei der Mandatsvergabe zu schaffen.
Auf Regierungsseite wurde betont, dass das Urteil zu respektieren sei, auch wenn die rechtliche Bewertung nicht geteilt werde. Brisant ist dabei die Einordnung, dass bislang kein deutsches Verfassungsgericht das d’Hondt-Verfahren in dieser Form als verfassungswidrig bewertet habe. Damit erhält die hessische Entscheidung eine Signalwirkung für Debatten in anderen Ländern, in denen ebenfalls über Sitzverteilungsverfahren und deren politische Nebenwirkungen diskutiert wird.
Fazit
Das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs zwingt Hessen, die Kommunalwahlen 2026 mit dem bisherigen, proportionaleren Verfahren durchzuführen und setzt der Wahlrechtsgestaltung enge verfassungsrechtliche Leitplanken. Kurzfristig dominiert der organisatorische Kraftakt, mittelfristig die politische Frage, wie Kommunalparlamente arbeitsfähig bleiben sollen, ohne die Gleichheit der Wahl zu relativieren. Die Entscheidung unterstreicht, dass mathematische Details im Wahlrecht keine Nebensache sind, sondern den Kern demokratischer Repräsentation berühren.
Quellen
https://www.fr.de/hessen/kommunalwahl-hessen-ere1519100/wahlrecht-fuer-kommunalwahlen-in-hessen-ist-verfassungswidrig-94143969.html
https://www.fr.de/hessen/paukenschlag-vor-gericht-staatsgerichtshof-kippt-kommunalwahl-reform-kurz-vor-der-wahl-zr-94143319.html
https://frankfurt.t-online.de/region/frankfurt-am-main/id_101103760/hessen-gericht-kippt-kommunalwahlgesetz-von-cdu-und-spd.html
https://www.n-tv.de/regionales/hessen/Staatsgerichtshof-kippt-Kommunalwahl-Reform-id30294831.html
https://www.mittelhessen.de/lokales/hessen/welche-auswirkungen-ein-urteil-auf-die-kommunalwahlen-hat-5357127